AGB

1. Geltung der Bedingungen

Henrik C. Pfeiffer, UPCliff (folgend „Anbieter“ genannt) führt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert  vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch den Anbieter gültig.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail oder auf dem Papier.

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie

z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Ideen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  1. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieter ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen.

Auf das Verlangen des Anbieter muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig zurückgeben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

3 Widerrufsrecht

Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

4. Preise und Zahlung

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preise des Anbieters, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

 5. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

Der Anbieter führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per E-Mail) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend der Bestimmungen produktionsfähiger Daten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Anbieter vorher schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die der Anbieter beschafft hat.

Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt.

Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

6. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch den Anbieter bearbeiteten Webseite nebst E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

7. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Der Anbieter stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

(1) Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch den Anbieter – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

(2) Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. der Anbieter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.

  • Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Anbieter gemeldet werden.
  • Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email) zu verfassen. Verlangt der Anbieter eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware die unfrei zurückgeschickt wird, wird nicht angenommen. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

  • Bei Druckaufträgen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, Materialien und Druckfarben in handelsüblichen Farbtönen verwendet. Geringfügige Abweichungen im Farbton bei Nachlieferungen berechtigen den Besteller nicht zu einer Mängelrüge. Wir haften nicht für Mängel, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Waren (z.B. bei Aufbringung von Selbstklebe- oder Magnetfolien auf lackierten Flächen usw.) auftreten. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten.

  • Beratungen und Auskünfte über die von uns angebotenen Erzeugnisse erteilen wir nach bestem Wissen, ohne das sich hieraus zugesicherte Eigenschaften ableiten lassen. In jedem Falle ist der Besteller gehalten, sich durch eigene Prüfung davon zu überzeugen, dass die Ware für den von ihm vorgesehen Zweck geeignet ist. Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war, oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gehemmt.

9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. So lange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

10. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch den Anbieter bearbeiteten Webseite nebst E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

11 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen haben nur für die Zukunft Auswirkungen auf die Beziehung zum Nutzer.

(1) Mit der weiteren Nutzung des Dienstes akzeptiert der Nutzer die geänderten AGB. Wollen die Nutzer nicht an die Änderungen gebunden sein, müssen sie die Nutzung des Dienstes einstellen. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen.

(2) Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten.
Wenn es das jeweils geltende Recht erfordert, wird der Anbieter das Datum angeben, ab dem die geänderten AGB gelten.

12 Handelsbrauch und Copyright

Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

Der Anbieter behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen –im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. –alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Anbieters bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.

13 Schlussbestimmungen / Erfüllungsort /Gerichtsstand

Im Verkehr mit Unternehmern ist Erfüllungsort der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erkner 27.05.2023

Henrik C. Pfeiffer, UPCliff